Schüsse auf Hunde wurden teuer

Chihuahua

Die Staatsanwaltschaft erwirkte umfangreiche Zwangsmassnahmen gegen einen Mann, der beschuldigt wurde, im vergangenen April zwei Hunden Schusswaffenverletzungen zugefügt zu haben, von denen einer an den Folgen der Schüsse starb.

Richterin Adaias Sánchez vom Justizamt von La Vega, verhängte gegen den Angeklagten J. E. (Jochy) die Auflage einer Garantiehinterlegung in Höhe von RD$ 100.000 in bar, die er bei der Banco Agrícola-Filiale in diesem Ort hinterlegen muss für die Dauer der Massnahmen.

Zudem wurde ein Ausreiseverbot verhängt. Ein regelmässiges Erscheinen am 9. jeden Monats vor der ermittelnden Staatsanwaltschaft für einen Zeitraum von sechs Monaten wurde dem Tierquäler auferlegt wo er den Nachweis beibringen muss, dass er sich einer Verhaltens- und/oder psychiatrischen Therapie bei öffentlichen oder privaten Fachleuten unterzieht, die auf die Behandlung spezialisiert sind Gewalt gegenüber der Familie, Selbstbeherrschung, Wutbewältigung, Aggressivität und Impulsivität zu therapieren.

Es liege in der Verantwortung des Angeklagten, auf Anordnung des Gerichts, durch seine Rechtsanwälte innerhalb einer Frist von dreissig Tagen der Staatsanwaltschaft einen Nachweis über die Einhaltung der vorangegangenen Massnahmen vorzulegen, ausgestellt vom Therapeuten, Psychiater etc, welcher die Therapie und deren Verlauf kontrolliere und protokolliere.

Darüber hinaus muss der Angeklagte zur Therapie bei den Anonymen Alkoholikern teilnehmen.

Schuss
Erschossen

Das Gericht erliess auch eine Schutzanordnung zugunsten der Besitzer der Hunde. In dieser wurde festlegt, dass der Angeklagte es unterlassen muss, sie in irgendeiner Weise zu belästigen, einzuschüchtern oder zu bedrohen, sei es persönlich, telefonisch oder per WhatsApp Texte oder andere Anwendungen.

In Bezug auf den Fall erklärte die Staatsanwaltschaft, dass es am 14. April 2022 gegen 17:30 Uhr nachmittags auf der Hauptstraße des Abschnitts Santo Cerro zu der Straftat kam, als die domestizierten Hunde namens Lilo (Chihuahua) und Hunter (Mischling) vor dem Haus ihrer Besitzer waren.

Der Staatsanwalt wies darauf hin, dass „Jochy“ mit seinem Fahrzeug an der Stelle vorbeigefahren war und dass er, als er die Hunde sah, anhielt, ausstieg und absichtlich begann, auf diese zu schiessen. Die Strafverfolgungsbehörde gab an, dass der Hund Lilo zwei Projektile erhalten hatte, die zu einem Bruch des knöchernen Teils des Oberkiefers auf der rechten Seite führten und im linken Unterkiefer stecken blieben.

Während Hunter Schusswunden erhielt, die durch die linke Bauchhöhle eintraten und durch die rechte Bauchhöhle austraten, was seinen Tod verursachte.

Der Antrag der Staatsanwaltschaft lag noch bedeutend höher und wurde nur teilweise durch das Gericht anerkannt. Trotzdem dürfte sich dieses Urteil noch als eines der wenigen einreihen, wo brutale Tierquälerei wirklich geahndet wird.